Rechtsformen¶
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Rechtsformen für Unternehmen und Organisationen. Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf die Haftung, die Besteuerung, die Organisation und die Rechtsstellung des Unternehmens. Es ist entscheidend, die passende Rechtsform zu wählen, um die Ziele und Bedürfnisse des Unternehmens bestmöglich zu erfüllen.
Wichtige Rechtsformen¶
Einzelunternehmen¶
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und unkomplizierteste Rechtsform für Selbstständige. Der Unternehmer trägt die volle Haftung für das Unternehmen und ist sowohl geschäftlich als auch steuerlich der alleinige Verantwortliche. Es ist keine Gesellschaft im klassischen Sinne, da keine weiteren Gesellschafter beteiligt sind.
Organe:
- Inhaber (Einzelunternehmer): Der Unternehmer ist sowohl Geschäftsinhaber als auch Entscheidungsbefugter.
Wann sollte diese Rechtsform gewählt werden?
Ein Einzelunternehmen eignet sich besonders für kleinere, persönlich geführte Unternehmen, bei denen der Unternehmer die alleinige Verantwortung trägt, z. B. bei Freiberuflern, Handwerkern oder Einzelhändlern.
Mögliche Inhalte:
- Unternehmensname
- Geschäftszweck
- Haftungsregelungen
- Steuerliche Verpflichtungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)¶
Die GmbH ist eine kapitalistische Rechtsform, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie eignet sich besonders für Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern, da das Risiko auf die Einlagen der Gesellschafter begrenzt ist. Die GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro.
Organe:
- Gesellschafterversammlung: Das höchste Organ, in dem Entscheidungen über grundlegende Fragen getroffen werden.
- Geschäftsführer: Verantwortlich für die operative Leitung des Unternehmens.
- Aufsichtsrat (optional): Kann zur Überwachung der Geschäftsführung eingesetzt werden.
Wann sollte diese Rechtsform gewählt werden?
Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für mittelständische Unternehmen und eignet sich besonders für Risikominimierung und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Mögliche Inhalte:
- Gesellschafteranteile und Kapitalverteilung
- Geschäftsführungsbefugnisse
- Haftungsregelungen
- Gewinnverteilung
- Kündigungs- und Auflösungsmodalitäten
Aktiengesellschaft (AG)¶
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person und eignet sich besonders für größere Unternehmen, die Kapital durch die Ausgabe von Aktien an die Öffentlichkeit aufnehmen möchten. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf ihre Einlagen.
Organe:
- Hauptversammlung: Das höchste Organ, das aus allen Aktionären besteht und über wichtige Unternehmensentscheidungen abstimmt.
- Vorstand: Verantwortlich für die operative Geschäftsführung und die Leitung des Unternehmens.
- Aufsichtsrat: Überwacht den Vorstand und stellt sicher, dass das Unternehmen im Interesse der Aktionäre geführt wird.
Wann sollte diese Rechtsform gewählt werden?
Die AG ist vor allem für Unternehmen geeignet, die Kapitalmärkte anstreben, z. B. durch Börsengänge, und eine größere Unternehmensstruktur haben.
Mögliche Inhalte:
- Aktienstruktur und -verteilung
- Verteilung von Stimmrechten und Dividenden
- Haftungsregelungen
- Vorstandsbefugnisse und Aufsicht
Kommanditgesellschaft (KG)¶
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: den Komplementär, der unbeschränkt haftet, und den Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet. Diese Form eignet sich für Unternehmer, die Kapitalgeber und operativ tätige Geschäftsführer trennen möchten.
Organe:
- Gesellschafterversammlung: Alle Gesellschafter entscheiden über wesentliche Unternehmensfragen.
- Komplementär: Ist für die Geschäftsführung zuständig und trägt die vollständige Haftung.
- Kommanditisten: Haben ein Mitspracherecht, sind aber in der Regel nicht in die Geschäftsführung eingebunden.
Wann sollte diese Rechtsform gewählt werden?
Die KG ist eine geeignete Wahl für Unternehmen, die von einem aktiven Unternehmer geführt werden und Kapital von externen Investoren einbinden möchten, ohne dass diese in die operative Geschäftsführung eingreifen.
Mögliche Inhalte:
- Einlagen und Haftungsregelungen
- Verteilung von Gewinnen und Verlusten
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Geschäftsführungsbefugnisse
Offene Handelsgesellschaft (OHG)¶
Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Sie eignet sich vor allem für Unternehmen, bei denen alle Partner aktiv in das Tagesgeschäft eingebunden sind.
Organe:
- Gesellschafterversammlung: Treffen von Entscheidungen durch alle Gesellschafter.
- Geschäftsführung: Alle Gesellschafter sind in der Regel gemeinschaftlich für die Geschäftsführung verantwortlich.
Wann sollte diese Rechtsform gewählt werden?
Die OHG eignet sich für kleinere und mittelständische Unternehmen, bei denen alle Gesellschafter aktiv mitarbeiten und eine einfache Struktur gewünscht ist.
Mögliche Inhalte:
- Gesellschafteranteile und Kapitalverteilung
- Haftungsregelungen
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Führungsbefugnisse der Gesellschafter
Limited (Ltd.)¶
Die Limited ist eine englische Rechtsform, die auch in Deutschland genutzt werden kann. Sie ist ähnlich der GmbH, aber mit geringerem Mindestkapital (ab 1 Pfund). Sie bietet eine Haftungsbegrenzung und ist besonders für Unternehmen interessant, die international tätig sind.
Organe:
- Gesellschafterversammlung: Treffen von Entscheidungen der Gesellschafter.
- Direktor(en): Verantwortlich für die Geschäftsführung.
Wann sollte diese Rechtsform gewählt werden?
Die Limited ist ideal für Startups und internationale Unternehmen, die mit wenig Kapital starten wollen, aber dennoch die Haftung begrenzen möchten.
Mögliche Inhalte:
- Gesellschafteranteile
- Haftungsregelungen
- Geschäftsführungsbefugnisse
- Gewinnverteilung
Eingetragener Kaufmann (e.K.)¶
Der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist eine Rechtsform für Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Diese Rechtsform hat ähnliche Merkmale wie das Einzelunternehmen, jedoch mit dem Vorteil, dass sie als kaufmännisches Unternehmen gilt. Der Inhaber haftet wie beim Einzelunternehmen unbeschränkt, jedoch kann er sich als unternehmerisch tätig im Handelsregister eintragen lassen.
Organe:
- Inhaber (eingetragener Kaufmann): Der Unternehmer ist sowohl Geschäftsinhaber als auch Entscheidungsbefugter.
Wann sollte diese Rechtsform gewählt werden?
Ein eingetragener Kaufmann eignet sich für Unternehmen, die kaufmännisch tätig sind und im Handelsregister eingetragen werden müssen. Dies kann vor allem im Handel, Handwerk oder auch im Dienstleistungsbereich relevant sein.
Mögliche Inhalte:
- Unternehmensname und Rechtsformzusatz
- Geschäftszweck
- Haftungsregelungen
- Steuerliche Verpflichtungen
Direktvergleich der Rechtsformen¶
Rechtsform | Merkmale | Organe | Haftung | Mindestkapital | Gesellschaftsform |
---|---|---|---|---|---|
Einzelunternehmen | Einfachste Form, unbeschränkte Haftung | Inhaber als alleiniger Entscheider | Unbeschränkt, auch mit Privatvermögen | Kein Mindestkapital | Personengesellschaft |
GmbH | Haftung auf Gesellschaftsvermögen | Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer | Beschränkt auf Einlagen | 25.000 Euro | Kapitalgesellschaft |
AG | Haftung auf Gesellschaftsvermögen | Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat | Beschränkt auf Einlagen | 50.000 Euro | Kapitalgesellschaft |
KG | Unbeschränkte Haftung für Komplementär | Gesellschafterversammlung, Komplementär | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist beschränkt | Kein Mindestkapital | Personengesellschaft |
OHG | Alle Gesellschafter haften unbeschränkt | Gesellschafterversammlung, alle Gesellschafter | Unbeschränkt, auch mit Privatvermögen | Kein Mindestkapital | Personengesellschaft |
Limited (Ltd.) | Ähnlich der GmbH, geringes Kapital | Gesellschafterversammlung, Direktor | Beschränkt auf Einlagen | 1 Pfund (min.) | Kapitalgesellschaft |
e.K. | Kaufmännisches Einzelunternehmen, Handelsregistereintrag erforderlich | Inhaber als alleiniger Entscheider | Unbeschränkt, auch mit Privatvermögen | Kein Mindestkapital | Personengesellschaft |